Fachwörterlexikon

A

Ablegereife:
Zustand, in dem Anschlag- und Zurrmittel außer Betrieb zu nehmen sind (siehe Betriebsanleitungen).

Anfahrpuffer:
Vorrichtung zur Dämpfung des Aufpralls, wenn eine bewegte Laufkatze das Ende einer Kranbahn bzw. eines Trägers erreicht oder wenn sich zwei Laufkatzen annähern. Die Montage kann an der Laufkatze, der Kranbrücke oder der Laufbahn erfolgen.

Anschlagen:
Befestigen einer Last am Kran- oder Hebezeughaken.

Anschlagart:
Verschiedene Techniken (direkt, geschnürt, umgelegt) zum Einsatz von Anschlagmitteln beim Heben von Lasten.

Anschläger:
Person an der Last, die für deren vorschriftsmäßige Befestigung zuständig ist. Arbeitet im Team mit dem Kranführer und weist diesen bei Bedarf durch genormte Zeichen ein. Bei flurgesteuerten Kranen übernimmt oft eine Person beide Aufgaben.

Anschlagmittel:
Nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtung, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder zwischen Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellt (z. B. Anschlagbänder, -seile, -ketten).

Appretiert:
Chemische Oberflächenbehandlung von Geweben zum Schutz vor Abrieb und Feuchtigkeit.

Arbeitsmittel:
Gemäß BetrSichV: Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer bestimmt sind.

ArbSchG:
Deutsches Arbeitsschutzgesetz.

B

Bandschlinge:
Endlos vernähtes Hebeband, ein- oder zweilagig ausgeführt.

Bauhöhe:
Abstand zwischen der Innenkante des Traghakens und des Lasthakens bzw. zwischen der Lauffläche des Trägers und der Innenkante des Lasthakens in höchster Position.

Beanspruchungsgruppe:
Klassifizierung eines Tragwerks (z. B. Kran, Kranbahn, Traverse) nach Spannungskollektiv (Häufigkeit der Arbeit mit maximaler Hublast) und Belastungsart (Betriebshäufigkeit).

Befähigte Person:
Im Sinne der BetrSichV eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Erfahrung und aktuellen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (siehe TRBS 1203). Auch qualifizierte Betriebsangehörige können diese Funktion übernehmen. Der Arbeitgeber ist für die Auswahl verantwortlich. Bei externen Prüfern kann von vorhandener Fachkunde ausgegangen werden.

Beschichtung (Textil-):
Oberflächenversiegelung von Gurtband zur Erhöhung der Abrieb- und/oder Schnittfestigkeit, meist mit Polyurethan.

Beschlagteil:
Hochfeste Endverbindung, die in den Hebezeughaken eingehängt werden kann (z. B. Bügelbänder).

Bestimmungsgemäße Verwendung:
Nutzung einer Einrichtung (z. B. Maschine) entsprechend den Herstellerangaben oder der Bauart und Funktion entsprechend üblicher Praxis.

Betriebskoeffizient:
Verhältnis zwischen maximal gehaltener Last und Tragfähigkeit (Sicherheitsfaktor).

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sowie zur Organisation des Arbeitsschutzes.

BGV:
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift.

Bügelbänder:
Hebebänder mit hochfesten Beschlagteilen an den Enden.

C

CE:
Konformitätskennzeichen der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt damit die Einhaltung der Richtlinien und grundlegenden Sicherheitsanforderungen.

CEN:
Europäisches Komitee für Normung.

D

DaN:
Maßeinheit für eine auftretende Kraft (Deka-Newton). 1 daN = 10 N, entspricht etwa der Kraft einer hängenden Last von 1 kg. Der exakte Umrechnungsfaktor zwischen Masse und Kraft beträgt 9,80665.

Diagonal-/Schrägzurren:
Ladungssicherung durch Kraft- und Formschluss – nach reinem Formschluss die beste Alternative zur Sicherung. Erfordert Anschlag- oder Zurrpunkte an Last und Fahrzeug.

DIN EN ISO 9001:
Norm für Qualitätsmanagementsysteme.

DIN-Norm:
Deutsche Industrie-Norm.

Direktzurrverfahren:
Zurrverfahren, bei dem Zurrmittel direkt an festen Teilen der Ladung oder an vorgesehenen Befestigungspunkten angebracht werden.

Drahtseil:
Aus Litzen und einer Einlage bestehend, nach genormten Konstruktionsprinzipien gefertigt.

Drallarm:
Siehe „Spannungsarm“.

Drehungsarmes Seil:
Seilkonstruktion, die sich ungeführt unter Last nur geringfügig um die eigene Achse dreht.

Drehungsfreies Seil:
Seilkonstruktion, die sich ungeführt unter Last nicht um die eigene Achse dreht.

Dynamischer Reibbeiwert:
Reibungsbeiwert zwischen Ladung und Fahrzeugoberfläche während der Bewegung (früher „Gleit-Reibbeiwert“).

E

ED:
Einschaltdauer.

EG-Maschinenrichtlinie:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung der technischen Sicherheitsanforderungen an Maschinen.

EN-Norm:
In Europa geltende Normen auf Grundlage europäischer Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie). Harmonisierung ermöglicht freien Warenverkehr; nationale Normen zum gleichen Thema werden zurückgezogen.

F

Fasereinlage (CF):
Kern eines Stahldrahtseils aus Natur- oder Chemiefaser.

Festende:
Teil eines Zurrgurtes bestehend aus Gurtband, Spann- und Verbindungselement (Ratsche und Haken).

Feststellvorrichtung:
Einrichtung zum Fixieren einer Laufkatze auf einem Träger (Parkposition).

Formschluss:
Optimale Sicherung durch z. B. Keile. Zurrmittel dienen dann nur zur Ergänzung der Sicherung.

Fzul:
Zulässige Zurrkraft (LC).

G

Gefahrenbereich:
Im Sinne der BetrSichV: Bereich innerhalb oder um ein Arbeitsmittel, in dem Personen gefährdet sein könnten.

Gelege:
Tragendes Element einer Rundschlinge, endlos gelegt aus gezwirnten Garnsträngen, die um zwei Punkte (Nutzlänge) gewickelt und fixiert sind.

Gerätesicherheitsgesetz (GSGV):
Deutsche Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie. Regelt das Inverkehrbringen und Ausstellen technischer Arbeitsmittel im gewerblichen oder selbstständigen Bereich.

Gleichschlag:
Litzenseil, bei dem die Drähte in den Außenlitzen in gleicher Richtung wie die Litze im Seil verlaufen.

Gleit-Reibbeiwert:
Siehe „Dynamischer Reibbeiwert“.

Güteklasse:
Klassifizierung von Ketten nach Nennspannung bei Mindestbruchkraft in N/mm² (siehe EN 818-1). Für Hebezeugketten werden Buchstaben (z. B. T = 800 N/mm²), für Anschlagketten Zahlen (z. B. 8 = 800 N/mm²) verwendet.

H

Haftreibbeiwert:
Reibungsbeiwert zwischen Ladung und Fahrzeugoberfläche im Ruhezustand.

Haken:
Lastaufnahmemittel, das mit dem Hebezeug verbunden ist und an dem Lasten, Hebebänder, Rundschlingen oder Anschlaggeschirre eingehängt werden.

Handflaschenzug:
Über eine Handkette betriebenes Hebezeug zum Heben und Senken von Lasten.

Handkette:
Kette, an der der Bediener eines Handflaschenzugs zieht, um die Kraftübertragung zum Heben oder Senken einzuleiten. Auch Antriebselement bei handbetriebenen Laufkatzen.

Handkraft (Zurren):
Normale Handkraft (SHF) beträgt 50 daN, entsprechend etwa der Kraft einer 50-kg-Last. Vergleichswert für die Belastung des Bedienungshebels am Spannelement zur Ermittlung der Vorspannkraft.

Hebeband:
Anschlagmittel gemäß EN 1492-1 aus Polyester oder anderen Materialien.

Hebelzug:
Hebezeug mit Handhebelantrieb zum Heben und Senken von Lasten.

Hebezeug:
Aufgehängte Maschine zum Heben und Senken frei hängender Lasten. Antrieb kann manuell, elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch erfolgen.

Hubgeschwindigkeit:
Geschwindigkeit, mit der sich der Hebezeughaken mit Last nach oben bewegt.

Hubklasse:
Einstufung von Krantragwerken nach Elastizität und Hubwerksverhalten. Grundlage für den Hublastbeiwert, der die dynamische Wirkung beim Beschleunigen oder Bremsen berücksichtigt.

Hubtisch:
Geführte Lasthebeeinrichtung mit lasttragender Plattform (siehe EN 1570).

I

Inverkehrbringen:
Bereitstellung oder Herstellung einer Maschine (gemäß MVO) oder eines sicherheitsrelevanten Bauteils zum Gebrauch in Europa oder für den Eigenbedarf.

K

Kabelschlagseil:
Konstruktion aus mehreren Rundlitzenseilen, die schraubenförmig um eine Einlage verseilt sind.

Kennzeichnungsanhänger (-etikett):
Normgerechte Angabe der zulässigen Tragfähigkeit und weiterer produktabhängiger Informationen bei Anschlag- und Zurrmitteln. Müssen vorhanden und gut lesbar sein.

Kettenfreischaltung:
Ermöglicht das manuelle Bewegen der unbelasteten Hebezeugkette zum Positionieren des Hakens in beide Richtungen.

Kettenspeicher:
Behälter am Hebezeug zur Aufnahme der nicht benötigten Lastkette des Leerstrangs.

Kettenstreifer:
Mechanische Führung, die für sauberen Kettenlauf sorgt.

Konformitätserklärung:
Bestätigung des Herstellers oder Inverkehrbringers, dass ein Produkt den Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entspricht (siehe CE).

Kran:
Arbeitsmittel zum Heben und mindestens in eine Richtung motorisch Bewegen von Lasten, z. B. Hebezeug mit Elektrofahrwerk.

Kreuzschlag:
Litzenseil, bei dem die Drähte in den Außenlitzen entgegengesetzt zur Schlagrichtung der Litze im Seil verlaufen.

L

Lastaufnahmeeinrichtungen:
Nicht fest mit der Maschine verbundene Bauteile zwischen Maschine und Nutzlast, die das Greifen der Last ermöglichen. Dazu gehören Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel.

Lastaufnahmemittel:
Nicht fest mit dem Hebezeug verbunden, zwischen Haken und Last montiert, z. B. Traversen, Hebeklemmen, C-Haken, Greifer, Ladegabeln, Lasthebemagnete.

Lasthebemagnet:
Gerät mit magnetisierbaren Flächen zur Aufnahme magnetisierbarer Werkstücke.

Lastkettenrad:
Bauteil im Hebezeug, über das die Lastkette läuft und angetrieben wird.

Laufkatze:
Auf Trägern oder Schienen fahrbarer Wagen mit eingebautem oder angehängtem Hebezeug.

LC:
Siehe „Zurrkraft“.

Litze:
Teil eines Seils aus mehreren Drähten, die schraubenförmig um einen Kerndraht verseilt werden.

Litzenseil:
Aus mehreren Litzen verseilte Seilkonstruktion.

Losende:
Teil eines Zurrgurts aus Gurtband und Verbindungselement.

Luftspalt:
Nichtmagnetischer Abstand zwischen Polfläche eines Lasthebemagneten und Werkstück. Verringert die Tragfähigkeit.

M

Magnete, gegossene metallische:
Speichern ein starkes Magnetfeld, lassen sich jedoch leicht entmagnetisieren.

Magnete, Neodym:
Magnete mit hoher Energiedichte, schwer entmagnetisierbar, sehr hohe Magnetkraft bei geringem Volumen. Wirtschaftlich herstellbar, daher weit verbreitet und aktuell leistungsstärkste Magnete.

Magnetfeld:
Entsteht an den Polflächen beim Einschalten eines Hebemagneten.

Magnetkraftlinien:
Imaginäre Linien zwischen Nord- und Südpol eines Magneten. Je mehr Kraftlinien, desto größer die Haftkraft.

MVO (9. DB GSGV):
Maschinenverordnung – regelt Anforderungen und Kennzeichnung von Maschinen sowie vergleichbaren Produkten. Grundlage ist die EU-Maschinenrichtlinie.

N

Neigungswinkel:
Winkel zwischen der Lotrechten und dem Anschlag- oder Zurrmittel.

Niederzurrverfahren:
Zurrmethode, bei der die Reibungskraft durch Vorspannung zusätzlich zum Eigengewicht der Ladung erhöht wird. Sicherung erfolgt rein durch Kraftschluss.

Niro:
Nicht rostender Stahl.

Not-Halt-Funktion:
Funktion, die Gefährdungen oder Schäden durch eine einzige Handlung einer Person verhindern oder vermindern soll.

P

Polflächen:
Flächen an der Unterseite eines Lasthebemagneten, die normalerweise mit dem Werkstück in Kontakt stehen. Auch „Pole“ genannt.

Polyamid (PA):
Synthetischer Faserstoff mit hoher Bruchdehnung. Für textile Anschlag- und Zurrmittel nur gering von Bedeutung.

Polyester (PES):
Synthetischer Faserstoff mit sehr guten physikalischen und chemischen Eigenschaften. Standardmaterial für textile Anschlag- und Zurrmittel.

Polypropylen (PP):
Synthetischer Faserstoff mit höherer Bruchdehnung als Polyester. In der Hebetechnik nur von geringer Bedeutung.

Polyurethan (PU):
Kunststoff mit hoher Abrieb- und Schnittfestigkeit. Verwendet für Schutzschläuche, Beschichtungen und Laufrollen.

PrEN:
Europäische Vornorm.

Prüflast:
Festgelegte Last, mit der ein Hebezeug oder Lastaufnahmemittel geprüft wird. Nicht zerstörend, berechnet als WLL multipliziert mit einem Faktor.

Prüfung, Abnahme:
Gemäß BetrSichV sind bestimmte Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen.

Prüfung, wiederkehrend:
Gemäß BetrSichV sind bestimmte Arbeitsmittel jährlich oder spätestens alle 12 Monate erneut zu prüfen.

Prüfzeugnis:
Dokumentation der durchgeführten Prüfungen mit den wichtigsten Eckdaten.

R

Radbruchstützen:
Sicherheitsvorrichtung an Laufkatzen, die bei Radbruch ein Abstürzen verhindern.

RAL:
Normierte Farbbezeichnungen.

Ratsche:
Spannelement in Zurrgurten zur Erzeugung der Vorspannkraft.

Rundlitzenseil:
Aus mehreren Rundlitzen um eine Einlage verseilt.

Rundschlinge:
Endlos gelegtes Anschlagmittel nach DIN EN 1492-2, bestehend aus tragendem Gelege mit Schutzschlauch.

S

Schlaufenbänder:
Hebebänder mit verstärkten Schlaufen an den Enden.

Schnittschutzschlauch:
Aus Polyurethan gefertigter Schutzschlauch gegen scharfe Kanten.

Schutzart:
Siehe Anhang des Fachlexikons.

Sicherheitsbügel:
Auch Sicherheitsfalle oder -klinke genannt; verhindert unbeabsichtigtes Aushängen aus dem Haken.

Sicherheitsfaktor:
Siehe „Betriebskoeffizient“.

Spannelement:
Einrichtung zur Erzeugung von Vorspannkräften im Zurrmittel.

Spannungsarm (Drallarm):
Drahtseil, bei dem Litzen und Drähte nach Entfernen der Abbindung nicht oder kaum aus dem Verband treten.

Spiralseil:
Seil mit zwei oder mehr Drahtlagen, schraubenförmig um einen Kerndraht verseilt.

Spleiß:
Herstellung einer Seilschlaufe durch Zurückführen und Einstecken der Litzen in das Seil.

Spiralrundlitzenseil:
Mehrlagiges Rundlitzenseil mit teils wechselnden Schlagrichtungen. Einsatz z. B. als Hubseil bei Kranen.

Stahleinlage (CW):
Kern eines Stahldrahtseils aus Stahldrähten (Litze).

STF:
Siehe „Vorspannkraft (Norm-)“.

T

Tragfähigkeit (WLL):
Maximale Last im direkten geraden Zug, die mit Hebezeug oder Anschlagmittel gehoben werden darf.

Tragfähigkeitsanhänger:
Siehe „Kennzeichnungsanhänger“.

Tragmittel:
Dauerhaft mit dem Hebezeug verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lasten oder Lastaufnahmemitteln.

Trägerflansch:
Ausführung der Lauffläche für Laufkatzen.

Triebwerksgruppe:
Einstufung eines Hebezeugs auf Basis von Laufzeit, Belastung und täglichem Hubweg. Grundlage für Lebensdauerberechnung.

U

Unterflasche:
Ein- oder mehrsträngige Aufhängung eines Tragmittels mit Lasthaken, oft über Rollen oder Kettenräder.

UVV:
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

V

Vorspannkraft des Zurrmittels:
Spannkraft, die durch Vorspannen in einem Zurrmittel erzeugt wird.

Vorspannkraft (Norm-) STF:
Restkraft nach Loslassen des Spannhebels. Muss am Zurrmittel angegeben werden.

W

WLL:
Working Load Limit – maximale zulässige Last im direkten geraden Zug.

Wartung:
Gemäß ArbSchG und BetrSichV hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel in sicherem Zustand zu halten.

Z

Zurrgurt:
Ladungssicherungsmittel aus Spannelement, Verbindungselementen und Gurtband.

Zurrkraft (LC):
Maximale Kraft im direkten Zug, der ein Zurrmittel standhalten muss.

Zurrkette:
Ladungssicherungsmittel aus hochfester Kette, Verbindungselementen (z. B. Haken) und Spannelementen (z. B. Ratsche oder Spannschloss). Wird für form- oder kraftschlüssiges Sichern von schweren Lasten eingesetzt.

Zurrmittel:
Einrichtung zur Ladungssicherung, bestehend aus Spannmittel, Spannelement, Verbindungselementen und ggf. Verkürzungselementen.

Zurrpunkt:
Befestigungsvorrichtung an Fahrzeugen zur direkten Anbringung eines Zurrmittels.