Prüfung & Ablegereife
So prüfst du korrekt – was sofort raus muss
Typische Ablegereife kurz auf den Punkt.
- Textil (Hebebänder/Rundschlingen): Schnitte, Garnbrüche, aufgeraute/verkohlte Bereiche, beschädigte Ummantelung, unlesbares Label.
- Anschlagketten: Gliedbruch, Risse, tiefe Kerben, Glieddicke an einer Stelle um > 10 % kleiner als Nennmaß, bleibende Verformung, starke Korrosion, Längung der Kette duch Überlastung.
- Lasthaken/Verbinder: Risse, Korrosion, Maulaufweitung > 10 % oder Verdrehung; Defekt der Hakenmaulsicherung, Abnutzung im Hakengrund von mehr als 5%.
- Seile: Klanken/Knicke, Drahtbrüche über zulässige Grenzen, Korrosion; bei Litzenseilen z. B. 3 benachbarte Drähte einer Litze (Richtwert abhängig von Seilart).
Art und Umfang der Prüfungen
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Art, Umfang und Intervalle der erforderlichen Prüfungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen und einhalten, z. B.:
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arbeitstägliche Sichtprüfung auf einwandfreien Zustand,
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mindestens einmal jährlich (abhängig von den Einsatzbedingungen) durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger).
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Defekte Anschlagmittel sind aus dem Betrieb zu nehmen. Textile Anschlagmittel sollten zerschnitten werden, sodass eine weitere Nutzung durch Dritte ausgeschlossen ist.

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Die Seilseele trägt bei vielen Seilkonstruktionen den Großteil der Last.
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Tritt die Seele heraus, ist die konstruktive Integrität des Seils beschädigt. Das kann auf einen Bruch der Ummantelung, beschädigte Litzen oder einen inneren Strukturschaden hinweisen.
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Laut DGUV-Regeln (z. B. DGUV Regel 109-017 und DGUV Information 209-013) müssen Anschlagmittel bei sichtbaren Beschädigungen, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können, sofort ausgesondert werden. Dazu gehört ausdrücklich das Austreten der Seele.

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Rundschlingen bestehen aus tragenden Endlosfäden im Inneren, die von einem Schutzmantel umgeben sind.
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Sind diese Beschädigt, ist die Rundschlinge ablegereif.
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Laut DGUV Regel 109-017 und DIN EN 1492-2 sind beschädigte Rundschlingen unverzüglich auszusondern.