Kransysteme müssen wie alle Hebeeinrichtungen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen und nach einschlägigen Normen konstruiert sein. Stationäre Krane richten sich z. B. nach DIN EN 15011 (Brücken- und Portalkrane) oder EN 14985 (Schwenkkrane), während leichte Portalkrane oft Sondernormen oder Herstellerzertifikate haben. Wichtig ist auf jeden Fall die Standsicherheit: Ein freistehendes Portalkran-System muss eine ausreichende Spurbreite und Eigengewicht haben, um nicht zu kippen, wenn die Last am Haken hängt und verfahren wird. Daher gibt es Angaben zur maximalen Traglast in Abhängigkeit von der Ausladung oder Schwenkausladung.
Aufbau: Mobile Kransysteme sind gemäß Herstelleranleitung aufzubauen und ggf. zu verankern. Beispielsweise haben manche Portalkräne Teleskopbeine mit Sicherungsstiften – alle Stifte müssen vollständig eingesteckt und gesichert sein, bevor eine Last gehoben wird.
Bei Schwenkkranen muss der Untergrund tragfähig genug sein; eine Säulenschwenkkran wird meist am Boden verdübelt oder betoniert, und die Befestigung (Bolzen, Fundament) muss für die Horizontalkräfte bemessen sein. Häufig wird bei stationären Kransystemen eine Abnahme durch einen Sachverständigen gefordert, bevor erstmals Lasten bewegt werden.
Die Hebezeuge (z. B. Kettenzüge), die an den Kransystemen hängen, haben ebenfalls ihre Normen (EN 14492-2 für Elektrozüge oder EN 13157 für Handzüge) – diese müssen kompatibel eingesetzt werden. So darf z. B. ein Portalkran von 1000 kg Traglast nur mit einem Hebezeug bis max. 1000 kg bestückt sein, einschließlich Gewicht der Laufkatze.
Persönliche Sicherheit: Wenn Lasten an Kransystemen bewegt werden, dürfen sich keine Personen im Schwenkbereich oder Fahrweg unter der Last aufhalten. Das ist besonders bei frei verfahrbaren Portalen wichtig – beim Verschieben der gesamten Konstruktion mit hängender Last muss der Weg frei sein. Schwenkkrane sollten einen Endanschlag haben, damit die Last nicht gegen Wände oder Maschinen schwenkt.