Stapleranbaugeräte

Stapleranbaugeräte erweitern den Gabelstapler um Funktionen zum Heben, Positionieren und Transportieren von Lasten.


Staplertraversen / Staplerhaken

Lastaufnahme mit Haken am Gabelstapler

Teleskoplader

Verlängerbare Ausleger für den Gabelstapler


Häufig gestellte Fragen

Was sind Stapleranbaugeräte?

Stapleranbaugeräte sind Zusatzgeräte für Gabelstapler, die deren Funktion erweitern. Sie ermöglichen z. B. das Heben, Ziehen oder Positionieren von Lasten, ähnlich wie bei einem Kran.

Welche Stapleranbaugeräte gibt es?

Zu den wichtigsten Ausführungen gehören:

  • Staplerhaken / Staplertraversen → für Hebevorgänge

  • Teleskoplader / Ausleger → für größere Reichweiten

  • Krangabeln → für Paletten und Lasten mit Kran

  • Spezialanbaugeräte → je nach Anwendung

Wofür werden Stapleranbaugeräte eingesetzt?

Typische Anwendungen:

  • Heben von Lasten mit Haken

  • Positionieren von Bauteilen

  • Verlängern der Reichweite

  • flexibler Einsatz im Lager oder auf Baustellen

Welche Vorteile bieten Stapleranbaugeräte?

 

  • Kosteneinsparung (kein separater Kran notwendig)

  • flexibler Einsatz vorhandener Geräte

  • schnelle Umrüstung

  • höhere Effizienz im Betrieb

 

Was ist bei der Auswahl zu beachten?

 

  • Tragfähigkeit des Staplers (Resttragfähigkeit!)

  • Eigengewicht des Anbaugeräts

  • Lastschwerpunkt

  • Gabelabmessungen

  • Einsatzbereich (innen / außen)

 

Was ist die Resttragfähigkeit beim Stapler?

Durch Anbaugeräte verschiebt sich der Lastschwerpunkt nach vorne, wodurch die Tragfähigkeit sinkt.
→ Die zulässige Tragfähigkeit muss immer neu berechnet werden.

Was ist bei der Anwendung wichtig?

 

  • Anbaugerät sicher auf den Gabeln fixieren

  • Last immer zentriert aufnehmen

  • keine Überlastung

  • vorsichtiges und kontrolliertes Arbeiten

 

Welche Normen gelten für Stapleranbaugeräte?

Stapleranbaugeräte unterliegen:

  • DGUV Vorschriften

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Wie oft müssen Stapleranbaugeräte geprüft werden?

 

  • Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person

  • regelmäßige Sichtprüfung vor Einsatz

 

Wann dürfen Stapleranbaugeräte nicht mehr verwendet werden?

Bei:

  • Verformungen oder Rissen

  • beschädigten Aufnahmen

  • defekten Sicherungen

  • fehlender Kennzeichnung