Der sichere Einsatz von Anschlagmitteln erfordert fundierte Kenntnisse der Tragfähigkeit und der richtigen Handhabung. Jedes Anschlagmittel ist für eine bestimmte Nenntragfähigkeit (Working Load Limit, WLL) ausgelegt, die unter definierten Bedingungen gilt. Wichtig: Diese tragfähige Last darf nur bei idealen Bedingungen voll ausgeschöpft werden – also bei einwandfreiem Zustand des Anschlagmittels, passender Temperatur, ohne scharfe Kanten an der Last und bei geradem, statischem Zug. Sobald die Umstände abweichen (z.B. Hebewinkel, Biegung um Ecken, Stoßbelastungen), reduziert sich die zulässige Last entsprechend. Mehrsträngige Anschlagmittel (z.B. zwei- oder viersträngige Kettengehänge) unterliegen besonderen Regeln: Der Anschlagwinkel zwischen den Strängen darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten – in der Regel maximal 60° – da sonst die Belastung der einzelnen Stränge stark zunimmt. Idealerweise hält man die Winkel sogar unter ~45°, um ausreichend Reserven zu haben. In Belastungstabellen der Hersteller oder Berufsgenossenschaften ist angegeben, welche Reduktionsfaktoren bei verschiedenen Winkeln gelten. Generell bestimmt bei Kombinationen immer das schwächste Glied (z.B. der kleinste Schäkel oder die niedrigste Kette) die Gesamttragfähigkeit.
Alle gebräuchlichen Anschlagmittel unterliegen Normen und Vorschriften. Anschlagketten etwa entsprechen DIN EN 818 (Stahlketten in Hebezeugtechnik), textile Hebebänder und Rundschlingen DIN EN 1492, Drahtseilgehänge DIN EN 13414 usw. Diese Normen legen Mindest-Bruchkräfte, Sicherheitsfaktoren und Kennzeichnungspflichten fest. So beträgt der Sicherheitsfaktor bei Stahlketten und -seilen typischerweise 4:1 (vierfache Bruchlast gegenüber WLL), während er bei textilen Anschlagmitteln höher liegt (üblich 7:1 nach den einschlägigen Normen). Die höhere Sicherheitsreserve bei textilen Gurten und Schlingen trägt deren empfindlicherem Material Rechnung. Jedes Anschlagmittel muss ein Typenschild oder Etikett tragen, aus dem Tragfähigkeit (WLL), Hersteller, Produktcode und ggf. Baujahr hervorgehen – bei Ketten sind diese Angaben oft auf Anhängern am Kettenstrang oder eingeprägt auf Komponenten angebracht, bei Hebebändern und Rundschlingen findet sich ein eingenähtes Etikett. Häufig sind textile Anschlagmittel farbcodiert (z.B. violett für 1 t, grün für 2 t, gelb für 3 t Tragfähigkeit usw.), damit man die Nenntragfähigkeit auf einen Blick erkennt.
Ebenso wichtig sind die regelmäßigen Prüfungen und sachgerechte Verwendung. In Deutschland schreibt die Unfallverhütung vor, dass Anschlagmittel mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden müssen. Diese Prüfung umfasst die Kontrolle auf Verschleiß, Beschädigungen (z.B. Kerben, Korrosion, Schnitte im Gurtband), Vollständigkeit der Kennzeichnung und korrekten Zusammenbau. Defekte oder nicht mehr normgerechte Anschlagmittel müssen ausgeschieden (aus dem Verkehr gezogen) werden. Darüber hinaus hat der Anwender vor jedem Gebrauch eine Sichtprüfung durchzuführen: etwaige Beschädigungen, Verdrehungen oder Anrisse schließen einen Einsatz aus. Die Einhaltung der Herstellerangaben und ggf. einer Betriebsanleitung (falls vorhanden) ist verpflichtend – dies betrifft z.B. zulässige Temperaturbereiche (Stahlketten sind oft bis ~200°C einsetzbar, textile Anschlagmittel nur bis ca. 100°C und nicht in der Nähe von Funken oder Schweißarbeiten) und chemische Beständigkeiten. Durch Beachten aller Vorschriften – etwa der DGUV-Regeln für Anschlagmittel – wird sichergestellt, dass das Anschlagen von Lasten gefahrlos ablaufen kann.